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Das autonome internationale Insolvenzrecht Spaniens im Vergleich zum deutschen Recht
Zur Regelung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ist in den Mitgliedsstaaten der EU - mit Ausnahme Dänemarks - am 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EulnsVO) in Kraft getreten. Das autonome internationale Insolvenzrecht gilt für drittstaatliche Insolvenzen, die nicht in den Anwendungsbereich der EulnsVO fallen. Im Anschluss an den Erlass der EulnsVO hat der spanische Gesetzgeber in dem am 1.9.2004 in Kraft getretenen Konkursgesetz (Ley ...

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